Arbeitnehmer muss sich bald vielleicht nicht mehr an unbillige Versetzungsweisung des Arbeitgebers halten
Bislang mussten Arbeitnehmer auch strittige Weisungen des Arbeitgebers zunächst befolgen, da anderenfalls das Risiko einer Kündigung bestand, so der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichts. Einzige Chance war daher bislang: Klage einreichen und bis dahin „die Zähne zusammenbeißen“. Dieser Meinung ist der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts nicht und fragte daher mittels Beschlusses vom 14.06.2017 (Az. 10 AZR […]