Zwei Wochen Kündigungsfrist während der Probezeit? Nicht immer!
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.03.2017 (Az. 6 AZR 705/15) bestätigt, dass die Kündigungsfrist während der Probezeit auch länger als die gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen sein dürfen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn ein vom Arbeitgeber vorformulierter Arbeitsvertrag vorliegt, es darin eine allgemeine Klausel mit einer längeren Kündigungsfrist gibt und nicht deutlich […]