Anspruch auf überdurchschnittliche Bewertung im Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer, die im Arbeitszeugnis eine überdurchschnittliche Benotung begehren, müssen darlegen, dass sie die Anforderungen gut oder sehr gut erfüllt haben. Dies gilt auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute oder sehr gute Endnoten vergeben werden. Mit Urteil vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom […]